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   OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13   

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OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13 (https://dejure.org/2015,7013)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2015 - 5 A 352/13 (https://dejure.org/2015,7013)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 (https://dejure.org/2015,7013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Darlegungsanforderungen an Verfahrensmängel (rechtiches Gehör, Anspruch auf faires Verfahren, ordnungsgemäße Besetzung des Gerichtes)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 81.09

    Telekommunikation: Datengrundlage für Entgeltantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13
    4 Ein Antragsteller, der geltend macht, er habe sich zu bestimmten Fragen nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 6 B 81/09 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11

    Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13
    Gleiches gilt für die ordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf faires Verfahren (vgl. BFH, Beschl. v. 9. Juli 2012 - VIII B 51/11 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13
    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2013 - 5 A 108/11 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 29.11.2013 - 5 A 108/11

    Zulassung der Berufung, Verfahrensfehler, Ablehnung eines Befangenheitsantrags,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13
    Willkür in diesem Sinne setzt voraus, dass die Entscheidung, den Befangenheitsantrag abzulehnen, bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offenbar unhaltbar wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2013 - 5 A 108/11 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2010 - 5 A 398/08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 24.01.2011 - 5 A 630/08

    Rechtliches Gehör, endgültige Herstellung, Parkfläche, Wald, grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13
    Enthält das Zulassungsvorbringen in Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen keine Ausführungen dazu, welcher konkrete Vortrag nicht berücksichtigt wurde, und inwieweit die Berücksichtigung zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können, so fehlt es zudem an der gebotenen Darlegung, dass das angegriffene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO beruhen kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. Januar 2011 - 5 A 630/08 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch

    Die Rüge, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Verletzung von Verfahrensrecht infolge fehlerhafter Ablehnung von Befangenheitsanträgen des Klägers gegen die Richter der streitentscheidenden Kammer des Verwaltungsgerichts, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Berufungszulassung, weil solche Beschlüsse gemäß § 146 Abs. 2 VwGO nicht mit der Beschwerde angefochten werden können und daher gemäß § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 512 ZPO der Überprüfung in einem Berufungsverfahren entzogen sind (vgl. SächsOVG, B.v. 23.3.2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; Rudisile, a. a. O., § 124 Rn. 59 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 6 A 1229/18

    Klage gegen die (mehrfache) Verlängerung der beamtenrechtlichen Probezeit; Antrag

    Zum Ganzen etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2016 - 4 B 45.15 -, juris Rn. 5 m.w.N., vom 31. Oktober 2012 - 2 B 33.12 -, NVwZ-RR 2013, 115 = juris Rn. 22, und vom 9. November 2001 - 6 B 59.01 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 19 A 773/18.A -, juris Rn. 5 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. April 2018 - 5 ZB 17.1901 -, juris Rn. 26, und Sächs. OVG vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21

    Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges;

    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; BayVGH,.

    Jedoch wird eine Ausnahme hiervon für den Fall zugelassen, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 78 Abs. 1 SächsVerf verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. Mai 2016 - 4 A 26/16 - juris Rn. 9; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 20; Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rn. 128b).

  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 1-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8).

    Jedoch wird eine Ausnahme hiervon für den Fall zugelassen, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 78 Abs. 1 SächsVerf verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. Mai 2016 - 4 A 26/16 - juris Rn. 9; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 20; Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rn. 128b).

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 13-IV-22

    Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).

    Jedoch wird eine Ausnahme hiervon für den Fall zugelassen, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 78 Abs. 1 SächsVerf verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 4 A 26/16 - juris Rn. 9; Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 20; Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rn. 128b).

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 16-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).

    Jedoch wird eine Ausnahme hiervon für den Fall zugelassen, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 78 Abs. 1 SächsVerf verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 4 A 26/16 - juris Rn. 9; Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 20; Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rn. 128b).

  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 17-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).

    Jedoch wird eine Ausnahme hiervon für den Fall zugelassen, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 78 Abs. 1 SächsVerf verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 4 A 26/16 - juris Rn. 9; Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 20; Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rn. 128b).

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 65-IV-22
    Zwar kann nach fachgerichtlicher Rechtsprechung ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9).

    Jedoch wird eine Ausnahme hiervon für den Fall zugelassen, dass mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung eine gegen Art. 78 Abs. 1 SächsVerf verstoßende, auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruhende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs geltend gemacht wird (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 23. März 2023 - Vf. 13-IV-22, Vf. 16-IV-22 und Vf. 17-IV-22; vgl. SächsOVG, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 4 A 26/16 - juris Rn. 9; Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 20; Kluckert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 54 Rn. 128b).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 1 A 1120/18
    Zu diesem Erfordernis allgemein vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 -, juris, Rn. 4, m. w. N.
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 96-IV-18
    Zwar kann nach überwiegender Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte ein Antrag auf Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt worden sei (BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 6 ZB 07.634 - juris Rn. 9; OVG NW, Beschluss vom 7. August 2001 - 1 A 3047/01 - juris Rn. 2; ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 SO 512/16 - juris Rn. 8; SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2015 - 5 A 352/13 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung;

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 5 ZB 17.1901

    Keine Verletzung des Petitionsrechts - Herausgabe von Infobroschüren zur

  • OVG Sachsen, 17.10.2023 - 3 B 110/23

    Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags in der Vorinstanz;

  • OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 26/16

    Zurückweisung eines Wahlvorschlags; Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse;

  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 1 A 1119/18
  • OVG Sachsen, 09.05.2016 - 4 A 27/16

    Bürgermeisterwahl, Anfechtung, erste Wahl, zweiter Wahlgang; Terminsverlegung,

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